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Wofür der Doku-Dienst in Ihrem Beruf eingesetzt werden darf.
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Heilberufe
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- Psychotherapie
- Psychologie
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Recht, Steuern, Prüfung
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Beratung und Sozialarbeit
Bildung und Erziehung
Weitere vertrauliche Berufe
- Coaching
- Sachverständige
- Versicherung
- Bank
- Personalrat
- Betriebsrat
- Personalabteilung
- Datenschutz
- Journalismus
- Justiz, Polizei
- Unternehmen
- Klinik, Behörde
- Anderer Beruf
- Der Doku-Dienst darf an Ihrer Arbeit mitwirken: Er verarbeitet auf einem eigenen KI-Server in Deutschland, ohne KI-Dienst eines Dritten, und wird zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB).
- Ein Vertrag nach der DSGVO allein genügt für Berufsgeheimnisse nicht, auch bei einem Anbieter in Deutschland: Dazu gehört die Verpflichtung zur Verschwiegenheit (§ 203 Abs. 4 StGB).