Personalrat
Nur, wenn Ihre Dienststelle den Vertrag schließt.
Für die Daten des Personalrats ist die Dienststelle verantwortlich; für sie gelten die Regeln öffentlicher Stellen.
Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließt die Dienststelle; für sie gelten die Regeln öffentlicher Stellen.
§ 203 Abs. 2 Nr. 3 StGB (Personalvertretung)
Start des Echtbetriebs: geplant im November 2026.
Für Ihren Arbeitgeber
An: Dienststellenleitung, Kopie an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten
Betreff: Doku-Dienst: Vertrag für die Arbeit des Personalrats
Oder den Text markieren und kopieren.
Warum? Details
Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Im Kundenportal wird der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen, mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen. Er gilt auch für Gesundheitsdaten, etwa in einer Heilpraktikerpraxis (Art. 9 DSGVO), und für die Arbeit in Deutschland.
Mehrere Personen
Heute ein Konto je Person; Vertragspartnerin ist die Praxis, Kanzlei oder Stelle. Ein gemeinsames Konto mit Verwaltung folgt.
Warum? (PDF) · Fassung 3.14