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Für wen der Doku-Dienst geeignet ist

Die Übersicht zeigt, für welche Berufe der Doku-Dienst geeignet ist, für welche unter einer Bedingung und für welche noch nicht, jeweils mit dem Grund.

Stand: Eignung 3.14 vom 15.10.2026. Start des Echtbetriebs: geplant im November 2026.

Passt es zu mir?

Geeignet

Antwort auf »Rechnet Ihre Stelle mit gesetzlichen Krankenkassen ab?«: Nein, nur privat oder Pflegekasse

  • Ärztin, Arzt
  • Zahnärztin, Zahnarzt
  • Psychotherapie, auch für Kinder und Jugendliche
  • Psychologie mit Diplom oder Master
  • Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
  • Hebamme
  • Pflege
  • Apotheke
  • Weitere Gesundheitsfachberufe: Diätassistenz, Podologie, Orthoptik, Medizinische Technologie, Notfallsanitäter
  • Tierärztin, Tierarzt
  • Privatärztliche, anwaltliche oder steuerberaterliche Verrechnungsstelle
  • Öffentlich bestellte Sachverständige

Das Gesetz erlaubt mitwirkende Dienstleister mit Schweigepflicht; Vertrag und Verpflichtung sind im Doku-Dienst enthalten.

Antwort auf »Wer trägt die Stelle?«: Freier Träger oder eigene Praxis

  • Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung
  • Suchtberatung
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Sozialarbeit, Sozialpädagogik
  • Schulsozialarbeit

Das Gesetz erlaubt mitwirkende Dienstleister mit Schweigepflicht; Vertrag und Verpflichtung sind im Doku-Dienst enthalten.

  • Rechtsanwältin, Rechtsanwalt
  • Patentanwältin, Patentanwalt
  • Notarin, Notar
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung, vereidigte Buchprüfung

Das Berufsrecht erlaubt Dienstleister mit Vertrag in Textform; die Vereinbarung dazu ist im Doku-Dienst enthalten.

  • Heilpraktikerin, Heilpraktiker
  • Mediation
  • Seelsorge in kirchlicher Trägerschaft
  • Coaching und freie Beratung
  • Freie Sachverständige, auch mit Zertifikat
  • Datenschutzbeauftragte
  • Journalismus
  • Unternehmen, Büro, Verwaltung

Den Datenschutz regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der im Doku-Dienst enthalten ist.

  • Anderer Beruf

Für vertrauliche Arbeit genügt in den meisten Berufen der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der im Doku-Dienst enthalten ist.

Antwort auf »Wer trägt die Stelle?«: Freier Träger oder eigene Praxis

  • Erziehung: Kita, Hort, Heim, Kindertagespflege

Den Datenschutz regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung; im Auftrag eines Jugendamts gelten dessen Vorgaben.

Geeignet unter einer Bedingung

Antwort auf »Rechnet Ihre Stelle mit gesetzlichen Krankenkassen ab?«: Nein, nur privat oder Pflegekasse

  • Praxispersonal: Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, Praxismanagement

Das Gesetz erlaubt mitwirkende Dienstleister mit Schweigepflicht; Vertrag und Verpflichtung sind im Doku-Dienst enthalten.

Vertragspartner und Verantwortlicher ist Ihr Arbeitgeber: Er schließt den Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die Vereinbarung über die Verschwiegenheit, oder er bevollmächtigt Sie dazu.

  • Kanzleipersonal: Rechtsanwalts-, Notar- und Steuerfachangestellte

Das Berufsrecht erlaubt Dienstleister mit Vertrag in Textform; die Vereinbarung dazu ist im Doku-Dienst enthalten.

Vertragspartner und Verantwortlicher ist Ihr Arbeitgeber: Er schließt den Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die Vereinbarung über die Verschwiegenheit, oder er bevollmächtigt Sie dazu.

  • Betriebsrat
  • Personalabteilung

Den Datenschutz regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der im Doku-Dienst enthalten ist.

Vertragspartner und Verantwortlicher ist Ihr Arbeitgeber: Er schließt den Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die Vereinbarung über die Verschwiegenheit, oder er bevollmächtigt Sie dazu.

  • Lehrkraft an einer öffentlichen Schule
  • Lehrkraft an einer Schule in freier Trägerschaft
  • Schulpsychologie

Über den Einsatz entscheiden Schulträger und Schulaufsicht des Landes, nicht die einzelne Lehrkraft.

Den Vertrag schließt die Schule oder ihr Träger, wenn die zuständige Stelle des Landes den Einsatz freigibt.

  • Personalrat

Für die Daten des Personalrats ist die Dienststelle verantwortlich; für sie gelten die Regeln öffentlicher Stellen.

Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließt die Dienststelle; für sie gelten die Regeln öffentlicher Stellen.

  • Private Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung
  • Bank, Finanzdienstleister

Für Banken und Versicherer gilt DORA; für Nebenaufgaben wie Personal oder Sekretariat genügt eine Zusatzvereinbarung.

Noch nicht geeignet

Antwort auf »Rechnet Ihre Stelle mit gesetzlichen Krankenkassen ab?«: Ja

  • Ärztin, Arzt
  • Zahnärztin, Zahnarzt
  • Psychotherapie, auch für Kinder und Jugendliche
  • Psychologie mit Diplom oder Master
  • Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
  • Hebamme
  • Pflege
  • Apotheke
  • Weitere Gesundheitsfachberufe: Diätassistenz, Podologie, Orthoptik, Medizinische Technologie, Notfallsanitäter

Aus dem Rechenzentrum noch nicht für Patientendaten (§ 393 SGB V), mit der Praxisbox in der eigenen Praxis schon.

Was dafür nötig ist: Mit der Praxisbox steht der KI-Server als eigenes Gerät in der Praxis; so geht es auch für Patientendaten. Aus dem Rechenzentrum erst mit C5-Testat (§ 393 SGB V). Mehr zur Praxisbox

Antwort auf »Rechnet Ihre Stelle mit gesetzlichen Krankenkassen ab?«: Ja

  • Praxispersonal: Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, Praxismanagement

Aus dem Rechenzentrum noch nicht für Patientendaten (§ 393 SGB V), mit der Praxisbox in der eigenen Praxis schon.

Den Vertrag schließt Ihr Arbeitgeber; für Patientendaten der Kassenpraxis steht der KI-Server dann als eigenes Gerät in der Praxis.

Was dafür nötig ist: Mit der Praxisbox steht der KI-Server als eigenes Gerät in der Praxis; so geht es auch für Patientendaten. Aus dem Rechenzentrum erst mit C5-Testat (§ 393 SGB V). Mehr zur Praxisbox

Antwort auf »Rechnet Ihre Stelle mit gesetzlichen Krankenkassen ab?«: Klinik oder Krankenhaus

  • Ärztin, Arzt
  • Zahnärztin, Zahnarzt
  • Psychotherapie, auch für Kinder und Jugendliche
  • Psychologie mit Diplom oder Master
  • Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
  • Hebamme
  • Pflege
  • Apotheke
  • Weitere Gesundheitsfachberufe: Diätassistenz, Podologie, Orthoptik, Medizinische Technologie, Notfallsanitäter

Antwort auf »Wer trägt die Stelle?«: Behörde oder öffentlicher Träger

  • Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Jugendberatung
  • Suchtberatung
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Sozialarbeit, Sozialpädagogik
  • Schulsozialarbeit
  • Erziehung: Kita, Hort, Heim, Kindertagespflege
  • Klinik, Behörde, öffentlicher Träger

Patienten- und Sozialdaten nicht aus dem Rechenzentrum (§ 393 SGB V, § 80 SGB X), mit eigenem Gerät schon.

Was dafür nötig ist: Mit einem eigenen Gerät im Haus ist der Weg offen; öffentliche Stellen zeigen den Auftrag vorher ihrer Aufsicht an (§ 80 SGB X). Mehr zur Praxisbox

Antwort auf »Rechnet Ihre Stelle mit gesetzlichen Krankenkassen ab?«: Klinik oder Krankenhaus

  • Praxispersonal: Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, Praxismanagement

Patienten- und Sozialdaten nicht aus dem Rechenzentrum (§ 393 SGB V, § 80 SGB X), mit eigenem Gerät schon.

Den Vertrag schließt Ihr Arbeitgeber, die Einrichtung.

Was dafür nötig ist: Mit einem eigenen Gerät im Haus ist der Weg offen; öffentliche Stellen zeigen den Auftrag vorher ihrer Aufsicht an (§ 80 SGB X). Mehr zur Praxisbox

  • Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei

Für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei gelten eigene Regeln für Daten im Verfahren.

Was dafür nötig ist: Für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei ist der Doku-Dienst nicht vorgesehen; dafür gelten eigene Regeln für Daten im Verfahren.