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Unternehmen, Büro, Verwaltung

Ja, geeignet.

Die App ist dieselbe; den Datenschutz regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der im Doku-Dienst enthalten ist.

Start des Echtbetriebs: geplant im Oktober 2026.

Warum? Details

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Im Kundenportal wird der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen, mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen. Er gilt auch für Gesundheitsdaten, etwa in einer Heilpraktikerpraxis (Art. 9 DSGVO), und für die Arbeit in Deutschland.

Mehrere Personen

Heute ein Konto je Person; Vertragspartnerin ist die Praxis, Kanzlei oder Stelle. Ein gemeinsames Konto mit Verwaltung folgt.

Warum? (PDF) · Fassung 2.3

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