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Notarin, Notar

Ja, geeignet.

Das Berufsrecht erlaubt Dienstleister mit Vertrag in Textform; die Vereinbarung dazu ist im Doku-Dienst enthalten.

Start des Echtbetriebs: geplant im Oktober 2026.

Warum? Details

Schweigepflicht nach § 203 StGB

§ 203 StGB schützt, was Patientinnen, Mandanten oder Ratsuchende Ihnen anvertrauen. Sie dürfen Dienstleister einbinden, soweit das erforderlich ist, wenn diese zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (Abs. 3 und 4). Der Doku-Dienst verarbeitet auf dem KI-Server der EcoHub München GmbH in Deutschland, ohne fremden KI-Anbieter, und verpflichtet jede mitwirkende Person schriftlich.

Berufsrecht: Dienstleister mit Vertrag

Das Berufsrecht erlaubt Dienstleister mit einem Vertrag in Textform, der zur Verschwiegenheit verpflichtet und die Kenntnis auf das Erforderliche beschränkt (§ 43e BRAO, § 39c PAO, § 26a BNotO, § 62a StBerG, § 50a WPO). Die Vereinbarung über die Verschwiegenheit im Kundenportal enthält diese Punkte. Für Leistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen, gilt eine Sonderregel; sie steht im PDF »Warum«.

Vertrag und Verschwiegenheit

Im Kundenportal werden der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und die Vereinbarung über die Verschwiegenheit geschlossen. Beide gelten für die Arbeit in Deutschland.

Mehrere Personen

Heute ein Konto je Person; Vertragspartnerin ist die Praxis, Kanzlei oder Stelle. Ein gemeinsames Konto mit Verwaltung folgt.

Warum? (PDF) · Fassung 2.3

Anderer Beruf