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Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei

Nicht vorgesehen.

Für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei gelten eigene Regeln für Daten im Verfahren.

Amtsgeheimnis (§ 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB)

Start des Echtbetriebs: geplant im November 2026.

Fragen: info@doku-dienst.de Per E-Mail keine Falldaten.

Warum? Details

Warum? (PDF) · Fassung 3.14

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