Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei
Nicht vorgesehen.
Für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei gelten eigene Regeln für Daten im Verfahren.
Amtsgeheimnis (§ 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB)
Start des Echtbetriebs: geplant im November 2026.
Fragen: info@doku-dienst.de Per E-Mail keine Falldaten.
Warum? Details
Warum? (PDF) · Fassung 3.14