Journalismus
Ja, geeignet.
Den Datenschutz regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der im Doku-Dienst enthalten ist.
Unterlagen liegen verschlüsselt auf Ihrem Gerät, ein Auftrag nur bis zur Abholung im Arbeitsspeicher des KI-Servers, längstens 24 Stunden.
Informantenschutz, kein § 203 StGB
Start des Echtbetriebs: geplant im November 2026.
Warum? Details
Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Im Kundenportal wird der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen, mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen. Er gilt auch für Gesundheitsdaten, etwa in einer Heilpraktikerpraxis (Art. 9 DSGVO), und für die Arbeit in Deutschland.
Mehrere Personen
Heute ein Konto je Person; Vertragspartnerin ist die Praxis, Kanzlei oder Stelle. Ein gemeinsames Konto mit Verwaltung folgt.
Warum? (PDF) · Fassung 3.14