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Schwangerschaftskonfliktberatung · Behörde oder öffentlicher Träger

Mit eigenem Gerät im Haus geeignet, unter Bedingungen.

Patienten- und Sozialdaten nicht aus dem Rechenzentrum (§ 393 SGB V, § 80 SGB X), mit eigenem Gerät schon.

Nötig ist ein eigenes Gerät im Haus; öffentliche Stellen zeigen den Auftrag vorher ihrer Aufsicht an.

Den Vertrag schließt Ihr Arbeitgeber, die Einrichtung.

§ 203 Abs. 1 Nr. 5 StGB (anerkannte Beratungsstelle)

Eigenes Gerät im Haus, Technik wie die Praxisbox: auf Anfrage.

Für Ihren Arbeitgeber

An: Geschäftsführung bzw. Leitung, IT-Leitung und Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzbeauftragter
Betreff: Doku-Dienst mit eigenem Gerät im Haus

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Fragen: info@doku-dienst.de Per E-Mail keine Falldaten.

Warum? Details

Kliniken und öffentliche Stellen

Zugelassene Krankenhäuser fallen unter § 393 SGB V; öffentliche Stellen mit Sozialdaten zeigen einen Auftrag vorher ihrer Aufsicht an und beauftragen Private nur bei drohender Störung des Betriebs oder erheblicher Kostenersparnis (§ 80 SGB X). An einem C5-Testat für den zentralen KI-Server wird gearbeitet. Bis dahin ist ein eigenes Gerät im Rechenzentrum der Einrichtung vorgesehen, nach dem Muster der Praxisbox; § 80 SGB X gilt auch dafür.

Schweigepflicht nach § 203 StGB

§ 203 StGB schützt, was Patientinnen, Mandanten oder Ratsuchende Ihnen anvertrauen. Sie dürfen Dienstleister einbinden, soweit das erforderlich ist, wenn diese zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (Abs. 3 und 4). Der Doku-Dienst verarbeitet auf dem eigenen KI-Server in Deutschland, ohne fremden KI-Anbieter, und verpflichtet jede mitwirkende Person schriftlich.

Vertrag und Verschwiegenheit

Im Kundenportal werden der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und die Vereinbarung über die Verschwiegenheit geschlossen. Beide gelten für die Arbeit in Deutschland.

Warum? (PDF) · Fassung 3.14

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