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← Rechnet Ihre Stelle mit gesetzlichen Krankenkassen ab?

Pflege · Nein, nur privat oder Pflegekasse

Ja, wenn Ihr Arbeitgeber den Vertrag schließt.

Das Gesetz erlaubt mitwirkende Dienstleister mit Schweigepflicht; Vertrag und Verpflichtung sind im Doku-Dienst enthalten.

Vertragspartner und Verantwortlicher ist Ihr Arbeitgeber: Er schließt den Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die Vereinbarung über die Verschwiegenheit, oder er bevollmächtigt Sie dazu.

§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Pflegefachberuf)

Start des Echtbetriebs: geplant im November 2026.

Für Ihren Arbeitgeber

An: Praxisinhaberin bzw. Praxisinhaber oder Leitung der Stelle
Betreff: Doku-Dienst: Vertrag und Verschwiegenheit für unsere Praxis

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Warum? Details

Schweigepflicht nach § 203 StGB

§ 203 StGB schützt, was Patientinnen, Mandanten oder Ratsuchende Ihnen anvertrauen. Sie dürfen Dienstleister einbinden, soweit das erforderlich ist, wenn diese zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (Abs. 3 und 4). Der Doku-Dienst verarbeitet auf dem eigenen KI-Server in Deutschland, ohne fremden KI-Anbieter, und verpflichtet jede mitwirkende Person schriftlich.

Vertrag und Verschwiegenheit

Im Kundenportal werden der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und die Vereinbarung über die Verschwiegenheit geschlossen. Beide gelten für die Arbeit in Deutschland.

Mehrere Personen

Heute ein Konto je Person; Vertragspartnerin ist die Praxis, Kanzlei oder Stelle. Ein gemeinsames Konto mit Verwaltung folgt.

Warum? (PDF) · Fassung 3.14

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